Kindergeld: Anforderungen
an den Nachweis einer Behinderung und der Unmöglichkeit zur Erwerbstätigkeit
- klagegegenständlicher Zeitraum
Leitsatz
1. Gegenstand
einer Klage gegen die Ablehnung oder Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung
ist der Zeitraum ab der Ablehnung, bzw. Aufhebung bis zum Ende des
Monats der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung, wenn die Familienkasse
nicht ausdrücklich einen anderen Zeitraum beschieden hat. Dies gilt
auch dann, wenn sie in der Einspruchsentscheidung zu erkennen gibt,
dass sie auch für spätere Zeiträume die Voraussetzungen für den
Anspruch auf Kindergeld nicht als gegeben erachtet.
2. Zu den Anforderungen an
die Substantiierung ärztlicher Gutachten zur behinderungsbedingten
Erwerbsunfähigkeit:
Das Gericht kann die Erwerbsfähigkeit des Kindes anhand
der vom Kläger vorgelegten Berichte und Stellungnahmen der behandelnden
Ärzte beurteilen, wenn diese im Gegensatz zu denjenigen der Familienkasse
bzw. der Reha/SB-Stelle der Agentur für Arbeit, bei denen es sich
ebenso um Parteigutachten handelt, schlüssig und nachvollziehbar
sind.
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 32/2020 S. 2364 QAAAH-49782
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Online-Dokument
Finanzgericht
Rheinland-Pfalz
, Urteil v. 06.05.2020 - 2 K 1851/18
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