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Finanzgericht Rheinland-Pfalz  Urteil v. - 2 K 1851/18

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 ; FGO § 44 Abs. 1 ; FGO § 44 Abs. 2

Kindergeld: Anforderungen an den Nachweis einer Behinderung und der Unmöglichkeit zur Erwerbstätigkeit - klagegegenständlicher Zeitraum

Leitsatz

1. Gegenstand einer Klage gegen die Ablehnung oder Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung ist der Zeitraum ab der Ablehnung, bzw. Aufhebung bis zum Ende des Monats der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung, wenn die Familienkasse nicht ausdrücklich einen anderen Zeitraum beschieden hat. Dies gilt auch dann, wenn sie in der Einspruchsentscheidung zu erkennen gibt, dass sie auch für spätere Zeiträume die Voraussetzungen für den Anspruch auf Kindergeld nicht als gegeben erachtet.

2. Zu den Anforderungen an die Substantiierung ärztlicher Gutachten zur behinderungsbedingten Erwerbsunfähigkeit:

Das Gericht kann die Erwerbsfähigkeit des Kindes anhand der vom Kläger vorgelegten Berichte und Stellungnahmen der behandelnden Ärzte beurteilen, wenn diese im Gegensatz zu denjenigen der Familienkasse bzw. der Reha/SB-Stelle der Agentur für Arbeit, bei denen es sich ebenso um Parteigutachten handelt, schlüssig und nachvollziehbar sind.

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 32/2020 S. 2364
QAAAH-49782

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz , Urteil v. 06.05.2020 - 2 K 1851/18

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