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StuB 11/2020 S. 444

Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

Die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eingesetzte Kommission von Expertinnen und Experten hat ihren Entwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts vorgelegt. Mit dem im Koalitionsvertrag verabredeten Reformvorhaben soll das teilweise aus dem 19. Jahrhundert stammende Recht der Personengesellschaften an die Bedürfnisse des modernen Wirtschaftslebens angepasst werden. Personengesellschaften sind die offene Handelsgesellschaft, die Kommanditgesellschaft, die Partnerschaftsgesellschaft und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Weitere Informationen sind abrufbar unter http://go.nwb.de/g3h12.

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