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Merkblatt zur Besteuerung sog. Influencer
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat ein Merkblatt für die Besteuerung der sog. Influencer herausgegeben, das zahlreiche Hinweise hinsichtlich einzelner Steuerarten wie Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer enthält.
Hintergrund: Bei Influencern handelt es sich um Menschen, die im Internet, etwa auf YouTube oder Instagram, Produkte unmittelbar oder mittelbar präsentieren. Wenn sie erfolgreich sind, erhalten sie je nach Vertragsgestaltung Geld von YouTube, von Herstellern (z. B. sog. Affiliate-Marketing-Provisionen, wenn die Produkte über einen im Video präsentierten Link bestellt werden) und sie bekommen Produkte gratis gestellt.
Wesentlicher Inhalt des Merkblatts: Das Merkblatt ist nach Steuerarten unterteilt:
Einkommensteuer: Influencer erzielen gewerbliche ...