Online-Nachricht - Mittwoch, 20.05.2020

Gesetzgebung | Schärfere Auflagen für die Fleischindustrie geplant (Bundesregierung)

Vor dem Hintergrund der Häufung von Covid-19-Fällen in Fleischfabriken hat die Bundesregierung am Eckpunkte eines Arbeitsschutzprogramms für die Fleischwirtschaft beschlossen.

Folgende Regelungen sind geplant:

  • Zoll und Arbeitsschutzbehörden sowie kommunale Ordnungs- und Gesundheitsämter sollen zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Arbeits-, Infektions- und Gesundheitsschutzstandards eingehalten werden.

  • Ab dem sollen das Schlachten und die Verarbeitung von Fleisch nur noch durch Beschäftigte des eigenen Betriebes zulässig sein. Werkverträge und Arbeitnehmerüberlassung wären damit nicht mehr möglich. Handwerksbetriebe sind von dieser Regelung ausgenommen.

  • Der Bußgeldrahmen bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz soll auf 30.000 € verdoppelt werden.

  • Die Bundesregierung prüft zudem, wie die Unternehmen verpflichtet werden können, Mindeststandards bei der Unterbringung sicherzustellen.

Quelle: Bundesregierung online (il)

Fundstelle(n):
NWB ZAAAH-48982