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BFH 03.12.2019 X R 5/18, NWB 21/2020 S. 1526

Abgabenordnung | Zuschätzung bei Schrotterlösen

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: Das Finanzgericht verfügt in Schätzungsfällen über eine eigene Schätzungsbefugnis, bei deren Anwendung es dem Kläger kein rechtliches Gehör gewähren muss, solange es sich um eine Abwandlung der Schätzungsmethode des Finanzamts handelt, für die es der Einführung neuer Tatsachen nicht bedarf. Bei der Wahl und Anwendung der Schätzungsmethode durch das Finanzgericht handelt es sich um eine Tatsachenfeststellung, an die das Revisionsgericht grundsätzlich gebunden ist.

Einordnung:

Das Besprechungsurteil befasst sich mit zahlreichen behaupteten Verfahrensfehlern und stellt Grundsätze zur Hinweispflicht des Finanzgerichts bei Anwendung der eigenen Schätzungsbefugnis im Finanzgerichtsverfahren auf. Diese...

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