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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 9 K 157/18

Gesetze: AO 1977 § 218 Abs 2; EStG § 66 Abs 3

§ 66 Abs. 3 EStG stellt eine Regelung des Festsetzungsverfahrens dar

Leitsatz

Die Regelung zur Nachzahlung im Kindergeldbescheid stellt einen Abrechnungsbescheid i.S.d. § 218 Abs. 2 AO dar.

§ 66 Abs. 3 EStG bildet keine Grundlage dafür, einem Kindergeldberechtigten die Zahlung bestandskräftig festgesetzter Kindergeldansprüche zu verweigern, wenn § 66 Abs. 3 EStG nicht bereits im Festsetzungsverfahren berücksichtigt worden ist.

Fundstelle(n):
TAAAH-48287

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Nutzungsdauer:
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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 25.02.2020 - 9 K 157/18

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