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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 22 | Arbeitslohn: Übernahme der Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung für angestellte Rechtsanwälte

Beim Lohnsteuersenat des BFH ist die Frage anhängig, ob die Zahlung der Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung von angestellten Rechtsanwälten durch den Arbeitgeber auch insoweit Arbeitslohn ist, als ein Versicherungsschutz gewählt wird, der die Mindestversicherungssumme übersteigt. Das FG Nürnberg hat die Übernahme der gesamten Beiträge als steuerpflichtigen Arbeitslohn angesehen. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision war erfolgreich, so dass der BFH ran muss.

Der Bundesfinanzhof muss eine interessante Frage zur Lohnsteuer beantworten: Ist die Zahlung der Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung von angestellten Rechtsanwälten durch den Arbeitgeber auch insoweit Arbeitslohn, als die Einzelkanzlei einen Versicherungsschutz wählt, der die Mindestversicherungssumme übersteigt?

Das FG Nürnberg hat in erster Instanz die Übernahme der gesamten Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung als steuerpflichtigen Arbeitslohn angesehen.

Wir haben das anhängige Verfahren deshalb ausgewählt, weil die Richter aus Mittelfranken keine Revision zugelassen hatten. Mit dem Argument: Ihre Entscheidung basiere auf der gefestigten höchstrichterlichen ...

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