Online-Nachricht - Montag, 04.05.2020
Verfahrensrecht | Änderung des AEAO (BMF)
Das BMF hat den AEAO zu den
folgenden Bestimmungen der AO geändert: §§ 30, 31, 88, 138a, 146, 146a, 147,
364a, und 365 (
:004).
Hinweis:
Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
SAAAH-47849