Klausurentraining für Steuerfachangestellte
17. Aufl. 2020
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Klausur 4: Lösungen
I. Wirtschafts- und Sozialkunde (25,0 Punkte)
1. Aufgabe (2,5 Punkte)
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a) | Eine Kündigung des Berufsausbildungsvertrags ist möglich (§ 22 BBiG). |
1,0 P
|
b) | Die Kündigung muss erfolgen | |
▶ schriftlich (§ 22 Abs. 3 BBiG), |
0,5 P
| |
▶ unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen (§ 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG), |
0,5 P
| |
▶ unter Angabe des Kündigungsgrunds (§ 22 Abs. 3 BBiG). |
0,5 P
|
2. Aufgabe (2,0 Punkte)
Frau Bergmann ist nicht sozialversicherungspflichtig, da sie
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▶ eine geringfügig entlohnte Tätigkeit ausübt, |
1,0 P
|
▶ der monatliche Arbeitslohn 450 € nicht übersteigt. |
1,0 P
|
3. Aufgabe (7,5 Punkte)
Wer muss die durch den Unfall entstandenen Kosten tragen?
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Aufwendungen | Kostenträger | |
a) Krankenhauskosten | gesetzliche Krankenversicherung | |
b) Lohnfortzahlung (6 Wochen) | Arbeitgeber | |
c) Krankengeld/Verletztengeld | gesetzliche Unfallversicherung/-Berufsgenossenschaft | |
d) Reparaturkosten am eigenen Pkw | Fahrer/Kaskoversicherung | |
e) Reparaturkosten des Unfallgegners | Kfz-Haftpflichtversicherung | |
je 1,5 P
|
7,5 P
|
4. Aufgabe (6,0 Punkte)
Für bestimmte Rechtsgeschäfte sind besondere Formvorschriften vorgesehen. Geben Sie bei den folgenden Vorgängen an, ob und ggf. welche Formvorschriften verlangt werden.
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Sachverhalte | Formvorschrift | ||
a) | Kauf eines Betriebsgrundstücks. | not... |