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NWB Nr. 19 vom Seite 1390

Verlängerung der Frist zur Lohnsteuer-Anmeldung infolge der Corona-Krise

BMF-Schreiben gewährt Fristverlängerung

Prof. Dr. Frank Hechtner

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1406Die Folgen aus der Ausbreitung des Coronavirus führen weiterhin zu erheblichen wirtschaftlichen Beeinträchtigungen. Die Finanzverwaltungen haben mittlerweile diverse steuerliche Maßnahmen zur Abmilderung der Auswirkungen infolge der Corona-Krise umgesetzt. Neu hinzugetreten ist nun ein BMF-Schreiben v (NWB MAAAH-47167) zur Fristverlängerung für die Lohnsteuer-Anmeldung.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Das [i]BMF, Schreiben v. 23.4.2020, NWB MAAAH-47167 BMF hat nun mit Schreiben v.  (NWB MAAAH-47167) eine weitere Regelung getroffen zur „Verlängerung der Erklärungsfrist für vierteljährliche und monatliche Lohnsteuer-Anmeldungen während der Corona-Krise“. Hierbei verweist das Schreiben auf den Umstand, dass „in weiten Teilen des Bundesgebiets [...] Arbeitgeber durch das Coronavirus unverschuldet daran gehindert [sind], die monatlichen oder vierteljährlichen Lohnsteuer-Anmeldungen fristgerecht abzugeben.“ Mit dem BMF-Schreiben wird nun eine weitere Erleichterung statuiert, wodurch eine Verlängerung der Frist zur Lohnsteuer-Anmeldung möglich ist. Im Einzelnen regelt das Schreiben folgende Punkte:

  • Der [i]Fristverlängerung um maximal zwei Monate Arbeitgeber hat spätestens am zehnten Tag nach Ablauf eines jeden Lo...

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