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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 10 | Betriebsausgaben: Nichtabziehbarkeit der Kosten eines Gästehauses trotz Totalgewinn

Nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig sind gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 EStG die Aufwendungen für die Bewirtung, Beherbergung oder Unterhaltung von Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind, in einem Gästehaus, das sich außerhalb des Orts befindet, an dem der Steuerpflichtige seinen Betrieb hat. Das gilt allerdings nicht, soweit das Gästehaus mit Gewinnabsicht betrieben wird. Dabei bleiben Substanzgewinne laut einem aktuellen BFH-Urteil außen vor.

Eine Erwähnung wert ist auch ein Urteil des Bundesfinanzhofs zu nichtabziehbaren Betriebsausgaben für ein Gästehaus. Es ist zwar vom Bundesfinanzhof nicht amtlich veröffentlicht worden, aber dennoch interessant.

In § 4 Abs. 5 Satz 1 EStG ist geregelt: Bestimmte Betriebsausgaben – die sog. Repräsentationsaufwendungen – dürfen den Gewinn nicht mindern. Dies gilt bspw. bei Gästehäusern, die sich außerhalb des Orts befinden, an dem der Steuerpflichtige seinen Betrieb hat. Nicht abzugsfähig sind hier die Aufwendungen für die Bewirtung, Beherbergung oder Unterhaltung von Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind.

§ 4 Abs. 5 EStG hat aber auch noch einen zweiten Satz. Das Abzugsverbot gilt danach nicht, soweit ein Gästehaus Gegenstand ei...

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