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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 25 | Datenschutz-Grundverordnung: Kein Anspruch auf Auskunft über die bei der IZA gespeicherten Daten

Ein Betroffener hat keinen Anspruch auf Auskunft über die Daten, die bei der beim BZSt angesiedelten Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen (IZA) über ihn gesammelt sind. Daran hat sich nach der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der damit in Zusammenhang stehenden Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie der AO nichts geändert. Dies hat das FG Köln entschieden. Die Revision ist beim III. Senat des BFH anhängig.

Zum Schluss haben wir noch einen schwebenden Prozess für Sie – zu einer verfahrensrechtlichen Frage. Der Bundesfinanzhof muss entscheiden: Haben Betroffene einen Anspruch darauf, zu erfahren, welche Angaben über sie bei der Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen gespeichert sind? Die IZA ist bekanntlich beim Bundeszentralamt für Steuern angesiedelt.

Das FG Köln hat einen Auskunftsanspruch verneint und zur Begründung auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2008 verwiesen.

Damals gab es aber noch nicht die Datenschutz-Grundverordnung . Kann vielleicht daraus ein Informationsanspruch abgeleitet werden? – Nach dem aktuellen Urteil des FG Köln ist das nicht der Fall....

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