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NWB EV 5/2020 S. 145

EU-Regeln für Performance Fees

Der deutsche Fondsverband BVI begrüßt die Vorgaben der europäischen Wertpapierbehörde ESMA für erfolgsabhängige Vergütungen (Performance Fees). Die neuen Regeln übernehmen im Wesentlichen die Vorgaben der BaFin. So soll der Zeitraum, für den eine Performance Fee erhoben werden darf, grundsätzlich mindestens ein Jahr betragen. Eine benchmarkbezogene Performance Fee darf außerdem nur dann erhoben werden, wenn der Fondsmanager den Vergleichsindex in einem Zeitraum von fünf Jahren schlägt. Eine Unterschreitung dieses Vergleichsindex innerhalb der vorangegangenen fünf Jahre muss also mindestens wieder aufgeholt sein. Bei Fonds, die eine Performance Fee auf Basis einer High Watermark (Höchststand) erheben, darf diese nur dann berechnet werden, wenn der Fonds einen einmal erreichten Höchststand e...

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