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Umsatzsteuer | Vorsteuerberichtigung bei weitergeleitetem Bonus
Ein Franchisenehmer muss die Vorsteuer aus seinen Lieferantenrechnungen zu seinen Ungunsten gem. § 17 Abs. 1 Satz 2 UStG berichtigen, wenn er von seinem Franchisegeber eine Bonuszahlung erhält, die dieser von den Lieferanten erhalten und an den Franchisenehmer weitergeleitet hat. Es handelt sich um eine Entgeltminderung, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Lieferung des Lieferanten an den Franchisenehmer steht; denn die Bonuszahlung war von der Höhe des Einkaufs durch den Franchisenehmer abhängig.
Unerheblich [i]Weiterleitung des Bonus durch Franchisegeber ist somit, dass der Lieferant den Bonus nicht direkt an den Franchisenehmer als seinen Vertragspartner gezahlt hat, sondern an den Franchisegeber. Und es kommt auch nicht darauf an, ob der Franchisegeber zur Weiterleitung des Bonus an den Franchisenehmer verpflichtet war.