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WP Praxis 5/2020 S. 150

BfJ: Erleichterungen für Unternehmen wegen der Corona-Krise in Bezug auf die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Anlässlich der Corona-Krise hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) mehrere entlastende Maßnahmen in Bezug auf die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB beschlossen und auf seiner Internetseite veröffentlicht.

Unternehmen, die ihrer Offenlegungspflicht für ihre Jahres- und Konzernabschlüsse für das Geschäftsjahr 2018 noch nicht nachgekommen sind und die nach dem vom BfJ eine Androhungsverfügung erhalten haben, können die Offenlegung nun noch bis zum nachholen. Zuvor angedrohte Ordnungsgelder werden nicht festgesetzt. Neue Androhungs- und Ordnungsgeldverfügungen werden derzeit gegen Unternehmen nicht erlassen.

Bei kapitalmarktorientierten Gesellschaften i. S. des § 264d HGB läuft die Frist zur Offenlegung ihrer Jahres- und Konzernabschlüsse bei kalenderjahrgleichem Geschäftsjahr 2019 am ab, d...

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