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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 2 K 293/15 EFG 2020 S. 713 Nr. 10

Gesetze: EStG § 15b

Zur Verfassungswidrigkeit der Verlustabzugsbeschränkung bei Steuerstundungsmodellen gem. § 15b EStG

Leitsatz

1. Die Beschränkung des Verlustabzugs bei Steuerstundungsmodellen gem. § 15b EStG unterliegt auch bei Eintritt von Definitiveffekten keinen verfassungsrechtlichen Zweifeln.

2. Angesichts des eindeutigen Wortlauts von § 15b EStG scheidet eine verfassungskonforme Auslegung dahingehend aus, nur verrechenbare Verluste im Falle des Definitivwerdens als abzugsfähige Verluste zu behandeln.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DB 2020 S. 15 Nr. 27
DStR 2020 S. 8 Nr. 30
DStRE 2020 S. 961 Nr. 16
DStZ 2020 S. 553 Nr. 15
EFG 2020 S. 713 Nr. 10
ErbStB 2020 S. 182 Nr. 7
UAAAH-46671

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 20.02.2020 - 2 K 293/15

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