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Mandatsbedingungen der Steuerberater
Die steuerberatende Berufstätigkeit wird auf der Grundlage zivilrechtlicher Verträge mit den Mandanten ausgeübt. Der Steuerberatungsvertrag ist entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag i. S. von § 675 BGB entweder in der Form eines Dienst- oder eines Werkvertrags. Meist werden im Rahmen des Steuerberatervertrags von den Steuerberatern - ebenso wie von Angehörigen anderer freier Berufe, wie z. B. von Rechtsanwälten oder Wirtschaftsprüfern - Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet. Hierunter fallen nach der Begriffsbestimmung des § 305 Abs. 1 BGB sowohl vorgedruckte Vollmachtsformulare als auch vorformulierte Mandatsbedingungen. Deren Wirksamkeit beurteilte sich bei seit dem geschlossenen Verträgen mit Nichtkaufleuten zunächst nach dem AGBG, seit dem nach Inkrafttreten der sog. Schuldrechtsreform nach den §§ 305 ff. BGB.
Die steuerberatenden Berufe verwenden unterschiedliche AGB, von denen - soweit bekannt - die vom Verlag des Wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten GmbH in Bonn herausgebrachten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften am meisten verbreitet sind. Einzelne Bestimmungen dieser AGB werden nachst...