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NWB Nr. 20 vom Seite 1693 Fach 30 Seite 2287

Änderungen in der Ausbildungsförderung 2001/2002

von Prof. Dr. E. Beckmann, Bochum

I. Ziel des AföRG

Mit dem AföRG verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Ausbildungsförderung insgesamt durch eine grundlegende Reform nachhaltig zu verbessern. Neben strukturellen Veränderungen wird eine erhebliche Anhebung der Bedarfssätze und Freibeträge sowie eine Anpassung der Höchstbeträge vorgenommen, um so zu einer deutlichen Ausweitung des Kreises der Förderungsberechtigten zu kommen und gleichzeitig eine Entlastung der Familien mit Kindern, insbesondere in den unteren Einkommensbereichen, zu erreichen. Dazu sollen 1,3 Mrd. DM mehr pro Jahr aufgebracht werden. Dazu zählt auch eine erhebliche Ausweitung der Auslandsförderung, der Studienabschlussförderung und der Förderungsmöglichkeit für Masterstudiengänge.

Die noch bestehenden unterschiedlichen Regelungen in der Förderung zwischen den alten und den neuen Bundesländern werden aufgehoben.

Mit dem AföRG werden ebenso die Bedarfssätze und Freibeträge bei beruflicher Ausbildung im Arbeitsförderungsrecht nach dem SGB III angepasst und die Verbesserungen im BAföG mit vollzogen. Damit soll eine gleichmäßige Entwicklung in den unterschiedlichen Bereichen der Ausbildungsförderung insgesamt sichergestell...

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Änderungen in der Ausbildungsförderung 2001/2002

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