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NWB Nr. 23 vom Seite 1943 Fach 30 Seite 1321

Das zukünftige Kreditrating - Beratungspflichten für Steuerberater

von Prof. Dr. Harald Ehlers, Kiel

I. Einleitung

Mit Blick auf die Kreditrisiken liegt die wichtigste Änderung gegenüber dem alten Akkord der international tätigen Banken (Basel I) in der Abkehr von der pauschalen Unterlegung von Krediten mit 8 % Eigenkapital. Das Ausfallrisiko soll zukünftig stärker berücksichtigt und die Eigenkapitalunterlegung von der jeweiligen Bonität der Unternehmen abhängig gemacht werden. Die Eigenmittelhinterlegung soll risikogerechter gestaltet werden, und zwar je nach Risikograd mit 1,6 bis 12 % Eigenkapital. Aus diesem Grund wird eine neue Regelung (Basel II) angestrebt, die in diesem Sommer beschlossen und wahrscheinlich 2004 in Kraft treten wird.

Darum werden vermutlich bis 2004 alle Unternehmen nach Bonität eingestuft werden. Dabei können externe Ratings, z. B. von Moody's oder Standard & Poor's, verwandt werden. Das würde bedeuten, dass die dadurch entstehenden Kosten, die zwischen 30 TDM und 100 TDM liegen können, von den Klein- und Mittelstandsunternehmen getragen werden müssten.

Deswegen spricht alles für die Einführung interner Ratingsysteme, mit deren Hilfe die Unternehmen in Risikoklassen eingestuft werden. Die deutschen Kreditinstitute mit ihrem ...

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