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BMF 09.04.2020 IV C 4 - S 2223/19/10003 :003, Kommentierte Nachricht BBK 9/2020 S. 405

Steuerrecht | Corona-Krise: Erleichterungen für Zuwendungen von Unternehmen und Arbeitnehmern

Das BMF gewährt Erleichterungen für Unternehmen und Arbeitnehmer, die in der Corona-Krise helfen. Diese Erleichterungen sind in einem BMF-Schreiben untergebracht, in dem es vorrangig um die Gemeinnützigkeit geht.

So können Zuwendungen eines Unternehmers an Corona-Betroffene als Sponsoringaufwendungen gem. § 4 Abs. 4 EStG abziehbar sein, wenn der Unternehmer S. 406 [i]Zuwendungen des Unternehmers öffentlichkeitswirksam in den Medien auf seine Aufwendungen aufmerksam macht. Leistet der Unternehmer hingegen Zuwendungen an einen Geschäftsfreund, um dessen Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten, handelt es sich nach dem BMF um Betriebsausgaben, die nicht dem Abzugsverbot für Geschenke an Geschäftsfreunde gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG unterliegen. Es ist daher unschädlich, wenn die Zuwendung an den Geschäftsfreund den Betrag von 35 € überschreitet.

Handelt es sich weder um Spo...

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Corona-Krise: Erleichterungen für Zuwendungen von Unternehmen und Arbeitnehmern

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