Online-Nachricht - Donnerstag, 09.04.2020

Coronavirus | Steuerfreie Leistungen des Arbeitgebers (BMF)

Das BMF hat zur Steuerbefreiung der Beihilfen und Unterstützungen, die Arbeitnehmern zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise gezahlt werden, Stellung genommen ().

Hintergrund: Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern in der Zeit vom bis zum aufgrund der Corona-Krise Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro nach § 3 Nummer 11 EStG steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren. Dies hat das BMF am mitgeteilt (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 3.4.2020).

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für Beihilfen und Unterstützungen während der Corona-Krise Folgendes:

  • Voraussetzung ist, dass diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Die in R 3.11 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 bis 3 LStR genannten Voraussetzungen brauchen nicht vorzuliegen.

  • Aufgrund der gesamtgesellschaftlichen Betroffenheit durch die Corona-Krise kann allgemein unterstellt werden, dass ein die Beihilfe und Unterstützung rechtfertigender Anlass im Sinne des R 3.11 Absatz 2 Satz 1 LStR vorliegt.

  • Arbeitgeberseitig geleistete Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld fallen nicht unter diese Steuerbefreiung. Auch Zuschüsse, die der Arbeitgeber als Ausgleich zum Kurzarbeitergeld wegen Überschreitens der Beitragsbemessungsgrenze leistet, fallen weder unter die vorstehende Steuerbefreiung noch unter § 3 Nummer 2 Buchstabe a EStG.

  • Die steuerfreien Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichnen.

  • Andere Steuerbefreiungen, Bewertungsvergünstigungen oder Pauschalbesteuerungsmöglichkeiten (wie z. B. § 3 Nummer 34a, § 8 Absatz 2 Satz 11, § 8 Absatz 3 Satz 2 EStG) bleiben hiervon unberührt und können neben der hier aufgeführten Steuerfreiheit nach § 3 Nummer 11 EStG in Anspruch genommen werden.

Hinweis:

Der Volltext des Schreibens ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Eine Kurzkommentierung zu dem Schreiben wird in der NWB 16/2020 erscheinen. Vermutlich in der darauffolgenden Woche folgt eine ausführliche Besprechung.

Unsere gesamte Berichterstattung zum Thema Corona-Krise finden Sie hier (für alle Kunden freigeschaltet).

Quelle. BMF oniline (il)

Fundstelle(n):
NWB EAAAH-46296