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NWB Nr. 11 vom Seite 847 Fach 30 Seite 1139

Messe-, Ausstellungs- und Marktgewerbe

von Universitätsprofessor Dr. Rolf Stober, Hamburg

I. Rechtsgrundlagen und Regelungshintergrund

1. Rechtsgrundlagen

Das Messe-, Ausstellungs- und Marktrecht ist im Titel IV der Gewerbeordnung (§§ 64 ff. GewO) normiert. Hinzu treten landesrechtliche Vorschriften zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (§ 71a GewO) sowie zur Anpassung des Wochenmarktangebots an die wirtschaftliche Entwicklung (§ 67 Abs. 2 GewO). Unberührt bleiben landesrechtliche Bestimmungen über die Erhebung von Benutzungsgebühren durch Gemeinden und Gemeindeverbände (§ 71 Satz 3 GewO). Da die Gewerbeordnung traditionell drei Arten gewerblicher Betätigung unterscheidet, kommt dieser Einteilung praktische Bedeutung zu.

2. Regelungshintergrund

Im Gegensatz zum reglementierten Reisegewerbe ist das Messe-, Ausstellungs- und Marktgewerbe weitgehend vom Prinzip der ”Marktfreiheit” beherrscht. Das hängt damit zusammen, daß es sich um einen Gewerbezweig handelt, der aufgrund der zeitlichen, örtlichen und sachlichen Konzentration von Angebot und Nachfrage ein unverzichtbares Element im marktwirtschaftlich orientierten Wirtschaftssystem darstellt. In einer Dienstleistungs- und Informationsgesellschaft tragen die einzelnen Veranstaltungstypen zur Angebotstransparenz und W...

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Messe-, Ausstellungs- und Marktgewerbe

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