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Zur freien Vortragstätigkeit eines Steuerberaters
I. Vorbemerkung
Das Steuerberatungsgesetz (StBerG) befaßt sich in § 57 in Ergänzung des § 33 StBerG mit den allgemeinen Berufspflichten eines Steuerberaters und nimmt in Abs. 3 in einer nicht erschöpfenden Aufzählung zu den Tätigkeiten Stellung, die ”insbesondere” mit dem Beruf eines Steuerberaters vereinbar sind. Aufgeführt ist dabei auch die freie Vortragstätigkeit. Dazu haben sich in der Praxis Fragen ergeben, ob und wann die ”freie” Vortragsfähigkeit dazu führen kann, die Grenzen der Betätigungsmöglichkeiten als Steuerberater zu überschreiten.
II. Vortragstätigkeit für Dritte als Veranstalter
1. Die ”freie” Vortragstätigkeit
Das Erfordernis der ”freien” Vortragstätigkeit besagt sicherlich nicht, daß der Steuerberater seinen Vortrag frei halten muß. Im Gegenteil: Je mehr sich der Vortragende an sein Manuskript hält, je eher kann er Mißverständnisse und Mißdeutungen, die sich beim Zuhörer einstellen können, entkräften. Gemeint ist hier wohl in erster Linie ein besonderer Hinweis auf die Verpflichtung zur unabhängigen, eigenverantwortlichen und gewissenhaften Berufsausübung (vgl. Kuhls/Maxl, a. a. O., § 57 Rn. 395). Es fragt sich danach, ob noch eine freie Vo...