Online-Nachricht - Montag, 06.04.2020

Coronavirus | Einfuhr von medizinischer Ausrüstung aus Nicht-EU-Ländern von Zöllen und Mehrwertsteuer befreit (Kommission)

Am hat die Europäische Kommission eine Entscheidung veröffentlicht, die den von der Coronavirus-Pandemie betroffenen Mitgliedstaaten hilft, die Zölle und die Mehrwertsteuer auf Schutzausrüstung, Testkits oder medizinische Geräte wie Beatmungsgeräte vorübergehend auszusetzen.

Hintergrund: Das geltende EU-Recht enthält Instrumente für Ausnahmesituationen, die es ermöglichen, den Opfern von Katastrophen zu helfen; diese können in der beispiellosen, durch das Coronavirus ausgelösten Gesundheitskrise eingesetzt werden.

Das Zollrecht der EU (Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 des Rates) sieht die Möglichkeit der zollfreien Einfuhr von Waren vor, die "für Katastrophenopfer bestimmt sind". Sie kann von staatlichen Organisationen oder anerkannten Organisationen der Wohlfahrtspflege genutzt werden. Voraussetzung hierfür ist ein Beschluss der Kommission, den sie auf Antrag der betroffenen Mitgliedstaaten fasst.

Hierzu führt die EU-Kommission weiter aus:

Als Beitrag zur Bekämpfung des Coronavirus hat die Kommission am beschlossen, den Anträgen der Mitgliedstaaten und des Vereinigten Königreichs auf eine vorübergehende Befreiung der Einfuhr von Medizinprodukten und Schutzausrüstungen aus Drittländern von Zöllen und Mehrwertsteuer stattzugeben. Dadurch wird die Belieferung von Ärzten, Pflegepersonal und Patienten mit der dringend benötigten medizinischen Ausrüstung finanziell erleichtert.

Die Maßnahme betrifft Masken und Schutzausrüstung sowie Testkits, Beatmungsgeräte und andere medizinische Ausrüstung. Sie gilt für einen Zeitraum von 6 Monaten, kann jedoch noch weiter verlängert werden.

Am hatte die Kommission alle Mitgliedstaaten sowie das Vereinigte Königreich aufgefordert, eine Zoll- und Mehrwertsteuerbefreiung von aus Drittländern importierten Schutzausrüstungen und anderen medizinischen Geräten zu beantragen. Alle Mitgliedstaaten und das Vereinigte Königreich haben dies getan. Der am gefasste Beschluss gilt für alle Einfuhren rückwirkend ab dem .

Hinweise:

Weitere Informationen zum Thema hat die EU-Kommission auf ihrer Homepage veröffentlicht.

Unsere gesamte Berichterstattung zum Thema Corona-Krise finden Sie hier (für alle Kunden freigeschaltet).

Quelle: EU Taxation and Customs news v. sowie EU-Kommission online (il)

Fundstelle(n):
NWB DAAAH-46000