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Kommentierte Nachricht BBK 8/2020 S. 355

Umsatzsteuer | Corona-Krise: Erstattung der Sondervorauszahlung für 2020

Aufgrund der Corona-Krise ermöglichen die meisten Landesfinanzverwaltungen eine Herabsetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung für 2020 auf Null, so dass bereits geleistete Sondervorauszahlungen erstattet werden.

Erforderlich hierzu ist ein Antrag, der formlos, also z. B. telefonisch, oder über ELSTER gestellt werden kann. Bei Verwendung von ELSTER kann in dem Vordruck „USt 1 H“ (Antrag auf Dauerfristverlängerung) eine Berichtigung in Zeile 22 mit dem Wert 1 angeklickt werden und dann der Wert „0“ in Zeile 24 eingetragen werden.

Hinweis:

Die [i]Liquidität ohne Verlust der Dauerfristverlängerung Unternehmen erhalten damit Liquidität, ohne ihre Dauerfristverlängerung zu verlieren.

Sofern die Sondervorauszahlung noch nicht geleistet worden ist, weil die Dauerfristverlängerung neu beantragt wird, kann der Antrag gestellt werden...

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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Corona-Krise: Erstattung der Sondervorauszahlung für 2020

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