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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 11 K 153/19 EFG 2020 S. 626 Nr. 8

Gesetze: UStG § 14; UStG § 14c; UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1

Kein zeitliches Wahlrecht des Unternehmers bei der Rechnungsberichtigung

Leitsatz

Die zeitliche Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Rechnungsstellung ist für den Unternehmer zwingend. Dem Unternehmer steht insoweit kein zeitliches Wahlrecht in Bezug auf den Zeitpunkt der Rechnungskorrektur zu.

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 11/2020 S. 509
DStR 2020 S. 8 Nr. 29
DStRE 2020 S. 930 Nr. 15
EFG 2020 S. 626 Nr. 8
KÖSDI 2020 S. 21727 Nr. 5
UStB 2020 S. 146 Nr. 5
LAAAH-45932

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 23.01.2020 - 11 K 153/19

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