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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 22 | Arbeitslohn: Überlassung von Werbeflächen auf Privat-Pkw eines Arbeitnehmers ist keine sonstige Leistung

Das von einem Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer gezahlte Entgelt für die Anbringung von Werbung auf deren privaten Fahrzeugen ist nach einem aktuellen Urteil des FG Münster Arbeitslohn, wenn die vertragliche Vereinbarung nicht fremdüblich ist. Die Richter haben dies im Streitfall verneint. So waren keinerlei Vereinbarungen getroffen wie sie ansonsten üblich sind bei Angeboten auf verschiedenen Internetportalen für eine Vermittlung von Werbeverträgen für Flächen auf privaten Pkw.

Wie kann man die Ausgestaltung eines Arbeitsverhältnisses lohnsteuerlich und sozialversicherungsrechtlich optimieren? – Das ist ein Thema, das viele Mandanten umtreibt. Eine Idee wird dabei immer wieder diskutiert: die Ausgliederung von Leistungen des Arbeitgebers aus dem arbeitsvertraglichen Bereich. Um auf diesem Wege die Lohnsteuer und – vor allem – die Sozialbeiträge zu senken. Über eine solche Gestaltung hatte jüngst das FG Münster zu befinden.

Ein mittelständisches Unternehmen schloss mit vielen seiner rund 60 Mitarbeiter Mietverträge ab – über Werbeflächen an deren privaten Fahrzeugen. Die Arbeitnehmer verpflichteten sich, einen Kennzeichenhalter mit einem Werbeaufdruc...

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