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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 17 | Kindergeld: Einheitliche Erstausbildung scheitert bei sachlichem Zusammenhang nicht an Umorientierung

Zwei zeitlich und inhaltlich zusammenhängende Ausbildungsabschnitte können nach einer aktuellen Entscheidung des BFH auch dann zu einer einheitlichen Erstausbildung zusammengefasst werden, wenn das Kind sich nach dem Ende des ersten Ausbildungsabschnitts umorientiert und seine Ausbildung anders als ursprünglich geplant fortsetzt. Im Streitfall hatte ein Kind nach einer Bankausbildung ein Betriebswirtschaftsstudium statt eines Bankkollegs absolviert.

Sehen wir uns bei der zweiten Entscheidung zum Kindergeld zum Einstieg den Sachverhalt an.

Im Streitfall hatte ein junger Mann nach dem Abitur eine Lehre bei einer Volksbank absolviert. Nach dem Ende seiner Ausbildung wurde der Bankkaufmann übernommen. Bereits während seiner Lehre hatte er an einer Informationsveranstaltung über ein Studium am Bankkolleg des Genossenschaftsverbandes teilgenommen. Der Start dieses Studienganges mit dem angestrebten Abschluss als Bankfachwirt verzögerte sich aber auf unbestimmte Zeit. Der Sohn entschied sich daher für ein anderes Studium – einen Onlinestudiengang Betriebswirtschaftslehre. Diesen absolvierte er neben seiner Tätigkeit bei der Bank. Zwischen dem Ende der Ausbi...

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