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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 15 | Umsatzsteuer: Überlassung eines Dienstwagens für private Zwecke an Ehegatten mit Minijob

Der BFH hat bekräftigt, dass die Fremdüblichkeit bei der Umsatzsteuer keine Rolle spielt. Unter nahen Angehörigen ist eine unternehmerische Tätigkeit nicht bereits deshalb zu verneinen, weil Vereinbarungen über Leistung und Gegenleistung nicht vertragsgemäß vollzogen werden oder nicht dem entsprechen, was unter Fremden üblich ist. Die Überlassung eines Dienstwagens zur Vergütung der Arbeitsleistung einer Ehefrau mit Minijob ist daher eine unternehmerische Nutzung.

In 2017 hatte das FG Köln mit einer Entscheidung zur Einkommensteuer überrascht. Freiberufler und Gewerbetreibende, die ihren Ehegatten im Rahmen eines Minijobs beschäftigen, könnten ihrem Partner einen Dienstwagen zur Verfügung stellen, der auch für private Zwecke genutzt werden darf. Die Richter aus der Domstadt sahen das als üblich an und verneinten einen Gestaltungsmissbrauch.

Der Bundesfinanzhof hatte die schönen Steuerspar-Möglichkeiten ein Jahr später aber wieder zunichte gemacht. Die Überlassung eines Dienstwagens an den Ehegatten zur unbeschränkten Privatnutzung im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses – ohne jede Selbstbeteiligung und jede Begrenzung –...

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