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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 10-11 | Doppelte Haushaltsführung: Zwei NV-Entscheidungen des BFH zum Nachteil der Steuerzahler

Der BFH hat in zwei NV-Entscheidungen zur doppelten Haushaltsführung die Sichtweise der Verwaltung bestätigt. Zum einen ist kein Abzug als allgemeine Werbungskosten möglich, wenn eine Wohnung aus beruflichen Gründen vorgehalten wird, ohne dass die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung vorliegen. Zum anderen gilt die Vermutung, dass sich der Lebensmittelpunkt am Beschäftigungsort befindet, wenn berufstätige Eheleute dort mit ihren Kindern leben.

Die beiden aktuellen Entscheidungen des Bundesfinanzhofs zur doppelten Haushaltsführung, die wir Ihnen jetzt als Nächstes vorstellen, sind vom BFH zwar nicht zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt worden. Sie sind aber dennoch eine Erwähnung wert.

Über das erste Verfahren hatten wir Sie bereits in unserer April-Ausgabe 2018 informiert. Im Streitfall wohnte und arbeitete eine angestellte Ärztin in Berlin. Nach der Geburt ihres Kindes nahm sie Elternzeit in Anspruch. Sie zog zu ihrem Lebensgefährten, der in Hannover wohnte. Dort sollte künftig auch der Wohnsitz der Familie sein. Nach dem Ende der Elternzeit plante die an der Charité arbeitende Oberärztin, wieder auf ihre frühere Vollzeitstelle zu...

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