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NWB Nr. 43 vom Seite 3581 Fach 30 Seite 2221

Das Berufsausbildungsverhältnis

von Rechtsanwalt Dr. Benno Natzel, Bochum

I. Abgrenzung der Bildungswege

Jeder jugendliche Mensch bedarf einer Bildung, um im Leben bestehen zu können. Die berufliche Bildung verschafft ihm die Grundlage für eine materielle Existenz. Eine allgemeine Bildung wird vermittelt durch den Besuch der allgemeinbildenden Schulen aufgrund der gesetzlichen Schulpflicht (Grundschulen, Hauptschulen, höhere Schulen). Diese Schulausbildung fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer. Berufliche Bildung wird auch vermittelt in Fachhochschulen, in Universitäten und Berufsakademien. Auch diese akademische Ausbildung unterliegt weitgehend der Zuständigkeit der Länder.

Die nichtakademische Berufsausbildung ist geregelt im BBiG. Sie wird im sog. Dualen System abgewickelt. Das bedeutet, daß diese Ausbildung an zwei Lernorten stattfindet: in Betrieben der Wirtschaft, in vergleichbaren Einrichtungen außerhalb der Wirtschaft, insbesondere des öffentlichen Dienstes, der Angehörigen freier Berufe und in Haushalten sowie ferner in berufsbildenden Schulen und sonstigen Berufsbildungseinrichtungen außerhalb der schulischen und betrieblichen Berufsbildung (§ 1 Abs. 5). Daher gilt das BBiG insoweit nicht, als die Berufsbildung in ber...

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