Online-Nachricht - Donnerstag, 02.04.2020

Coronavirus | Steuerliche und wirtschaftliche Maßnahmen - Bremen

Die Bundesländer haben bezogen auf ihre steuerlichen und wirtschaftlichen Maßnahmen weitestgehend einheitliche auf die Corona-Krise reagiert. Dennoch gibt es in jedem Bundesland einige Besonderheiten. Daher haben wir die Maßnahmen für Sie nach Bundesländern sortiert; hier für Bremen.

Formular zur Beantragung von Steuererleichterungen

Ein entsprechender Antrag wurde auf der Homepage des Senators für Finanzen Bremen veröffentlicht.

Zugang zu Finanzämtern und Gerichten

Der Besuchsverkehr in den Finanzämtern ist derzeit eingeschränkt. Alle, die sich an ihre Finanzämter wenden wollen, werden gebeten, dies bis auf Weiteres nur noch telefonisch oder schriftlich zu tun, damit unmittelbare persönliche Kontakte möglichst umfassend reduziert werden. Für die Anträge auf Steuererleichterungen aufgrund der Corona-Krise wurden zusätzliche E-Mail-Adressen eingerichtet. Dies finden Sie hier.

Auch der Zugang zu den Gerichten soll auf ein Minimum reduziert werden. Eilbedürftige Verfahren, werden allerdings weiterhin durchgeführt (vgl. Online-Nachricht v. 18.3.2020).

Mietstundungen für Mieter öffentlicher Immobilien

Der Bremer Senat hat am beschlossen, MieterInnen öffentlicher Immobilien auf Antrag die Miete zunächst bis zu drei Monaten zinslos zu stunden. Anträge auf Stundungen sollen in einem schnellen, unbürokratischen Verfahren bewilligt werden. Die Rückzahlung des gestundeten Betrags soll innerhalb von 12 Monaten erfolgen (vgl. Senator für Finanzen Pressemitteilung vom 31.3.2020).

Hilfen für Unternehmen

Informationen zum Soforthilfeprogramm von Bremen finden Sie hier.

Hinweis:

Unsere gesamte Berichterstattung zum Thema Corona-Krise finden Sie hier (für alle Kunden freigeschaltet).

Diese Nachricht wird laufen aktualisiert, zuletzt am .

Quelle: Bremen online (ImA)

Fundstelle(n):
NWB VAAAH-45719