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NWB Nr. 31 vom Seite 2463 Fach 30 Seite 2187

Die vorzeitige Beendigung von Berufsausbildungsverhältnissen

von Dipl.-Verwaltungswirt Wolfgang Große, Göttingen

I. Einleitung

Das Berufsausbildungsverhältnis ist ein befristetes Vertragsverhältnis, wobei die Dauer der Ausbildungszeit durch die jeweilige Ausbildungsordnung bestimmt wird. Die Ausbildung endet gemäß § 14 Abs. 1 BBiG grundsätzlich mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Jedoch können im Verlauf der Ausbildung unvorhergesehene Vorfälle eintreten oder Tatsachen bekanntwerden, aufgrund derer entweder der Auszubildende oder der Ausbildende das Ausbildungsverhältnis vorzeitig beenden wollen. Nachfolgend werden verschiedene Möglichkeiten zur vorzeitigen Auflösung des Berufsausbildungsverhältnisses aufgezeigt.

II. Einvernehmliche Vertragsaufhebung

Die rechtlich einfachste Möglichkeit zur vorzeitigen Beendigung der Ausbildung ist die einvernehmliche Vertragsaufhebung. Eine solche Vereinbarung ist in jedem Stadium der Ausbildungszeit möglich. Es genügt, wenn sich die beiden Vertragsparteien einig sind, das Ausbildungsverhältnis nicht weiter fortsetzen zu wollen. Ist der Auszubildende noch minderjährig, ist allerdings die Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters notwendig. Es sind weder Gründe für die vorzeitige Beendigung anzugeben noch ist die Aufhebung schriftlich festz...

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