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NWB Nr. 32 vom Seite 2529 Fach 30 Seite 851

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

von Dr. Rainer Hartmann, Bonn

I. Entstehung und Bedeutung der HOAI

Die HOAI wurde 1976 aufgrund des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen erlassen. Sie weicht in Inhalt und Systematik nicht unerheblich von der GOA 1950 ab und erfaßt auch zuvor preisrechtlich nicht gebundene Leistungsbereiche, schöpft die gesetzliche Ermächtigung jedoch keineswegs vollständig aus.

Seit ihrem Erlaß ist die HOAI mehrfach geändert worden, zuletzt durch die 4. ÄndV, die zu einer völligen Neufassung geführt hat (s. Rechtsgrundlagen). Schwerpunkte der letzten Novellierung waren: Lineare Anhebungen der Honorartafeln, die seit 1976 unverändert geblieben waren, erneut höhere Stundensätze, Umgestaltung des Honorierungssystems für städtebauliche Pläne, Anpassung der landwirtschaftsplanerischen Leistungen und der Honorarsystematik an neue Anforderungen an Natur- und Umweltschutz, völlige Umgestaltung und Erweiterungen der vermessungstechnischen Leistungen. Diese Honorarverbesserungen stellen jedoch nur einen Vorgriff auf grundlegende Honoraranhebungen dar. Insbesondere dieses - wirtschaftspolitisch wichtige - Thema soll Gegenstand der 5. ÄndV sein, die die Bundesregierung derzeit vorber...

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