Online-Nachricht - Dienstag, 31.03.2020

Coronavirus | Steuerliche und wirtschaftliche Maßnahmen - Berlin

Die Bundesländer haben bezogen auf ihre steuerlichen und wirtschaftlichen Maßnahmen weitestgehend einheitliche auf die Corona-Krise reagiert. Dennoch gibt es in jedem Bundesland einige Besonderheiten. Daher haben wir die Maßnahmen für Sie nach Bundesländern sortiert; hier für Berlin.

Fristverlängerungen

Die gesetzlichen Abgabefristen ändern sich nicht. Allerdings können Steuerpflichtige jederzeit – auch rückwirkend – Anträge auf Fristverlängerung stellen. Das Finanzamt wird insbesondere bei den durch die Corona Krise unmittelbar und nicht unerheblich Betroffenen großzügig verfahren (vgl. Senatsverwaltung für Finanzen Berlin online).

Zeitnahe Auszahlung von Erstattungen

Auszahlungen werden wie gewohnt erfolgen, sobald das Finanzamt die Veranlagung durchführt. Auf Grund der derzeit angespannten personellen Situation auch in den Finanzämtern kann die Bearbeitung von Erklärungen derzeit allerdings mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Formular zur Beantragung von Steuererleichterungen

Die Anträge auf Steuererleichterung können auch per E-Mail an das Finanzamt gesendet werden. Die Antworten der Finanzämter werden allerdings wegen der Wahrung des Steuergeheimnisses (§ 30 AO) per Post versandt. Ein Antragsformular wird auf der Homepage der Senatsverwaltung für Finanzen Berlin bereitgestellt.

Zugang zu Gerichten

Auch der Zugang zu den Gerichten soll auf ein Minimum reduziert werden. Eilbedürftige Verfahren, werden allerdings weiterhin durchgeführt (vgl. Online-Nachricht v. 18.3.2020).

Hilfen für Unternehmen

Eine Zusammenstellung der Informationen und Unterstützungen für Unternehmen in Berlin finden Sie hier.

Auch die Senatsverwaltung für Finanzen gibt einen Überblick über die bisher beschlossenen Soforthilfen.

Hinweis:

Unsere gesamte Berichterstattung zum Thema Corona-Krise finden Sie hier (für alle Kunden freigeschaltet).

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Quelle: Berlin online (ImA)

Fundstelle(n):
NWB PAAAH-45559