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NWB Nr. 4 vom Seite 183 Fach 30 Seite 809

Änderungen im Steuerberatungsrecht zum 1. 1. 1991

von Ministerialrat Harro Muuss, Troisdorf

I. Allgemeines

Bereits mit dem Zustimmungsgesetz zur Währungs- und Wirtschaftsunion waren erste Schritte zur Zusammenführung des Berufsstandes in der DDR mit dem steuerberatenden Beruf in der Bundesrepublik getan worden. Leider führten weder die Neuzulassung von ”Helfern in Steuersachen” augrund der MdF-Anordnung vom (GBl DDR I S. 92) noch die an das StBerG angelehnte Steuerberatungsordnung der DDR vom 27. 6. 1990 (GBl DDR Sonderdruck Nr. 1455 vom ) zu einer einheitlichen und sachlich befriedigenden Zulassungspraxis. Im Einigungsvertrag (Anlage I, Kapitel IV B, Abschnitt II Nr. 9) wurden deshalb nur die ”alten” Helfer in Steuersachen völlig gleichgestellt und für nach dem 6. 2. 1990 im Gebiet der ehemaligen DDR bestellte Personen die Bestellung trotz formaler Gleichstellung ab für ”vorläufig” erklärt. Gleichzeitig wurde festgelegt, daß in den neuen Bundesländern bis noch das Berufsrecht der ehemaligen DDR gilt, danach auch dort das - z. T. geänderte - StBerG.

Das 5. StBerÄndG brachte als Schwerpunkt die Öffnung des Berufszugangs für Bewerber aus anderen EG-Staaten aufgrund der sog. Hochschuldiplom-Richtlinie. In diesem Zusammenhang wurden die Grundvorschriften über di...

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Änderungen im Steuerberatungsrecht zum 1. 1. 1991

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