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NWB Nr. 19 vom Fach 30 Seite 787

Rechtsstellung und Aufgaben des Hausverwalters

von Rechtsanwalt Peter Kremer, München

Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West)

Die nachstehende Darstellung beschäftigt sich mit der Rechtsstellung des Verwalters. Dabei werden die Rechtsstellung und die Aufgaben des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft in den Vordergrund gestellt, da in der Praxis diese Problematik immer mehr an Bedeutung gewinnt. Geregelt ist die Verwalterstellung in dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Die Gesetzesangaben in der folgenden Erläuterung beziehen sich daher auf dieses Gesetz.

I. Stellung des Hausverwalters

Der Verwalter ist, wie in § 20 Abs. 2 zum Ausdruck kommt, ein unabdingbar notwendiges Organ jeder Wohnungseigentümergemeinschaft. Eine besondere Vorschrift hinsichtlich der Person des Verwalters existiert nicht. Die Auswahl wird den Beteiligten überlassen. Es können grundsätzlich natürliche Personen und Personengesellschaften (oHG, KG, GmbH & Co. KG) zu Verwaltern bestimmt werden. Nicht möglich ist es allerdings, eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts oder eine Mehrheit von Personen zum Verwalter zu bestellen. Dies gebietet die Klarheit der Zuständigkeit. Ein Verwalter kann selbstverständlich auch aus der Miteigentümerschaft gewählt werden.

1. Bestellung des Ve...

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