Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 46 vom Fach 30 Seite 661

Die gewerberechtlichen Spielvorschriften

von Regierungsdirektor Dr. Peter Marcks, Bonn

Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).

M a r c k s, Änderungen des Spielrechts, Gewerbearchiv 1984 S. 353; d e r s . , Das Spielhallenproblem, Wirtschaft und Verwaltung 1986 S. 22.

I. Vorbemerkung

Nach den §§ 284 ff. StGB macht sich derjenige strafbar, der ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel oder eine Lotterie veranstaltet. Ausnahmen lassen verschiedene Rechtsvorschriften zu (z. B. Spielbankengesetz, Lotterieverordnung, s. Landmann-Rohmer, Bd. I § 33h Rdn. 2, 3), die - wegen der den Bundesländern zustehenden Regelungskompetenz für den Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung - weitgehend Landesrecht sind. Bundesrechtliche Regelungen sind nur zulässig, wenn es sich um das Recht der Wirtschaft i. S. des Art. 74 Nr. 11 GG handelt. Dies wird bejaht sowohl bei der Aufstellung kostspieliger Spielautomaten außerhalb der staatlichen Spielbanken und der damit verbundenen Veranstaltung von Glücksspielen mit Geldgewinnen als auch bei der gewerbsmäßigen Veranstaltung von Ausspielungen auf Volksfesten, Schützenfesten u. ä. Die §§ 33c ff. GewO, die auf Bestimmungen aus dem Jahr 1933 zurückgehen tragen dem Rechnung. Sie regeln die Aufstellung von Gewinnspielgeräten und die Ver...

Preis:
€10,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 4
Online-Dokument

Die gewerberechtlichen Spielvorschriften

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen