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NWB Nr. 24 vom Fach 30 Seite 613

Grundzüge des Gewerberechts

von Rechtsanwalt Dr. Berkenhoff, Düsseldorf

Geltungsbereich: Bundesgebiet und Berlin (West).

Die GewO geht in Gliederung und Paragraphenfolge auf die GewO des Norddeutschen Bundes von 1869 zurück, die über die Reichsgewerbeordnung i. d. F. v. (RGBl S. 871) sowie die dazu nach 1945 ergangenen Änderungen durch Besatzungsmächte, Wirtschaftsrat und Länder gem. Art. 125 GG Bundesrecht geworden ist. Das Gewerberecht ist als Teil des Rechts der Wirtschaft gem. Art. 74 Nr. 11 GG Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes, der die GewO oftmals geändert hat, wodurch das äußerlich etwas unregelmäßige Bild der Paragraphenfolge mit gestrichenen, abgeänderten und zusätzlich eingeschobenen Paragraphen zu erklären ist. Dadurch läßt sich aber das in der reichhaltigen Rechtsprechung zur GewO niedergelegte Rechtsgedankengut weiterhin ohne Schwierigkeit an gehöriger Stelle immer wieder aufnehmen. Die Neufassung der GewO, in die nun alle Änderungsgesetze eingegangen sind, die seit der letzten Neufassung vom (BGBl I. S. 97) erlassen wurden, ist zu begrüßen, da sie den Überblick über den Rechtsstoff erleichtert.

Der nachfolgende Überblicksbeitrag ist gegliedert nach den ”Allgemeinen Bestimmungen” der Gewerbeordnung und den ”Betriebsformen des Gewerbes”: 1...

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