Online-Nachricht - Mittwoch, 08.04.2020

Coronavirus | Steuerliche und wirtschaftliche Maßnahmen – Sachsen-Anhalt

Die Bundesländer haben bezogen auf ihre steuerlichen und wirtschaftlichen Maßnahmen weitestgehend einheitliche auf die Corona-Krise reagiert. Dennoch gibt es in jedem Bundesland einige Besonderheiten. Daher haben wir die Maßnahmen für Sie nach Bundesländern sortiert; hier für Sachsen-Anhalt.

Erstattung von Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen

Sofern ein/e Unternehmer/in unter Darlegung seiner/ihrer Verhältnisse nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich von der aktuellen Corona-​Krise betroffen ist, kann die Sondervorauszahlung für Umsatzsteuer für das Jahr 2020 auf Antrag (z. B. bis auf Null) bei dem zuständigen Finanzamt herabgesetzt werden. Dies kann zur Erstattung der bereits entrichteten Sondervorauszahlungen führen. Der Antrag kann formlos oder über ELSTER an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Ergibt sich die Betroffenheit nicht unmittelbar aus dem ausgeübten Gewerbe, sollte diese im Antrag nachvollziehbar erläutert werden (vgl. Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt).

Fristverlängerungen

Das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt hat die Finanzämter mit Erlass vom angewiesen, Fristverlängerungsanträgen von Angehörigen der steuerberatenden Berufe, die ebenfalls von der Corona-Krise betroffen sind, rückwirkend ab dem bis zum zu entsprechen. Damit soll der durch die Corona-Krise erheblich angespannten Personalsituation in den Steuerberatungskanzleien Rechnung getragen werden.

Etwaige trotz der Fristverlängerung festgesetzte Verspätungszuschläge können auf Antrag erlassen werden (vgl. Finanzministerium Sachsen-Anhalt Pressemitteilung vom 25.3.2020).

Antrag auf Steuererleichterungen

Einen entsprechenden Antrag finden Sie auf der Homepage des Finanzministeriums.

Zugang zu Finanzämtern und Gerichten

Der Besuchsverkehr in den Finanzämtern ist derzeit eingeschränkt. Alle, die sich an ihre Finanzämter wenden wollen, werden gebeten, dies bis auf Weiteres nur noch telefonisch oder schriftlich zu tun, damit unmittelbare persönliche Kontakte möglichst umfassend reduziert werden (Finanzministerium Sachsen-Anhalt Pressemitteilung vom 17.3.2020).

Auch der Zugang zu den Gerichten soll auf ein Minimum reduziert werden. Eilbedürftige Verfahren, werden allerdings weiterhin durchgeführt (vgl. Online-Nachricht v. 18.3.2020).

Hilfen für Unternehmen

Unternehmen in Sachsen-Anhalt, die bedingt durch die Ausbreitung des Corona-Virus in Zahlungsschwierigkeiten geraten, sollten sich üblicherweise zunächst an ihre Hausbank wenden. Geeignete und gängige Maßnahmen bei temporären Liquiditätsproblemen im Unternehmen bestehen in der Verlängerung der Kreditlaufzeiten und Tilgungsaussetzungen, um den Liquiditätsabfluss im Unternehmen zu reduzieren.

Im zweiten Schritt können die Unternehmen mit ihrer Hausbank aber auch auf die Investitionsbank Sachsen-Anhalt oder die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt zugehen.

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Hilfsmaßnahmen finden Sie hier.

Erweiterung des Hilfsprogramms "Sachsen-​Anhalt ZUKUNFT"

Das Wirtschaftsministerium hat das Hilfsprogramm "Sachsen-​Anhalt ZUKUNFT" erweitert. Neben Zuschüssen stehen Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten auch günstige Kredite zur Verfügung. Das Darlehen zwischen 10.000 und 150.000 Euro hat eine Laufzeit von bis zu 10 Jahren, davon 2 Jahre zins- und tilgungsfrei. Anträge können ab 6. April bei der Investitionsbank gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Hinweis:

Unsere gesamte Berichterstattung zum Thema Corona-Krise finden Sie hier (für alle Kunden freigeschaltet).

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Quelle: Sachsen-Anhalt online (ImA)

Fundstelle(n):
NWB RAAAH-45259