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Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen Personengesellschaft und Gesellschaftern in der Sonderbilanz
Das BMF-Schreiben zur E-Bilanz-Taxonomie 6.3 befasst sich mit der Aktivierung eines dem Fremdkapital gutgeschriebenen Gewinnanteils in der Sonderbilanz des betreffenden Gesellschafters. Für Sachverhalte, die zu Forderungen oder Verbindlichkeiten in der Sonderbilanz gegenüber der Gesamthand führen, wurden daher zum Jahreswechsel 2019/2020 im SKR 04 zwei neue Konten eingeführt.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Forderungen des Gesellschafters gegenüber der Gesamthand
Wirtschaftsgüter, die der Gesellschaft oder der Beteiligung dienen und insbesondere Gegenstand einer Darlehensvergabe oder Nutzungsüberlassung sein können, sind als sog. Sonderbetriebsvermögen bilanziell in einer Sonderbilanz zu erfassen.
Mit der E-Bilanz-Taxonomie 6.3, die grundsätzlich für alle Wirtschaftsjahre anzuwenden ist, die nach dem enden, wurde eine Plausibilitätsprüfung der Finanzverwaltung für elektronische Übermittlungen vorgegeben: Demnach muss die Summe der auf allen Eigenkapitalkonten im [i]Ist dies nicht der Fall, ist eine technische Übermittlung des Datensatzes nicht möglich. Berichtsbestandteil „Kapitalkontenentwicklung“ der Gesamthandsbilanz gebuchten Ergebnisanteile dem Ergebnis im Berichtsbestandteil „Gewinn- und Verlustrechnung“ (...