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NWB Nr. 13 vom

Geändertes Kräfteverhältnis zwischen Mandanten und der Finanzverwaltung dank Art. 15 DSGVO?

Marlies Karg

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat nicht nur Auswirkungen auf die Beziehung zwischen dem Steuerberater und dem Mandanten, sondern auch auf die Beziehung zwischen der Finanzverwaltung und dem Mandanten. Die Finanzverwaltung gilt, weil sie personenbezogene Daten des Mandanten verarbeitet, als Verantwortliche nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Aus diesem Grund kann der Mandant als Betroffener gegenüber der Finanzverwaltung seine Rechte geltend machen, welche ihm durch die DSGVO eingeräumt sind. Es ist auch möglich, den Steuerberater mit der Wahrnehmung der Rechte gegenüber der Finanzverwaltung zu beauftragen.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Informationspflichten der Finanzverwaltung im Vergleich

[i]DSGVO stärkt, AO schwächt Rechte des BetroffenenEin von einer Datenverarbeitung Betroffener muss informiert werden, wenn bei ihm selbst personenbezogene Daten erhoben wurden, aber auch, wenn bei Dritten personenbezogene Daten zum Betroffenen erhoben wurden (Art. 13 und 14 DSGVO). Diese Informationspflicht ergibt sich auch aus der Abgabenordnung, wobei allerdings die §§ 32a und 32b AO die verantwortliche Finanzverwaltung von ihrer Informationspflicht unter bestimmten Voraussetzungen entbinden.

[i]Ausnahmen von der InformationspflichtDie Ausnahmen von der Informationspflicht umfassen insbesondere Fälle...

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