Online-Nachricht - Dienstag, 24.03.2020

Umsatzsteuer | Erweiterung von § 13b UStG auf die Übertragung von Gas- und Elektrizitätszertifikaten (BMF)

Das BMF hat ein Schreiben zur Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) auf die Übertragung von Gas- und Elektrizitätszertifikaten veröffentlicht ().

Hintergrund: Änderung des § 13b UStG durch das JStG 2019

Durch das JStG 2019 wurde § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG zum neu gefasst. Die bestehende Vorschrift zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers wurde auf die Übertragung von Gas- und Elektrizitätszertifikaten ausgeweitet.

Die Änderung hat zur Folge, dass bei nach dem ausgeführten Übertragungen von Gas- und Elektrizitätszertifikaten an Unternehmer der Leistungsempfänger Steuerschuldner nach § 13b Abs. 2 Nr. 6 in Verbindung mit Abs. 5 Satz 1 zweiter Halbsatz UStG ist. Die Übertragung von Gas- und Elektrizitätszertifikaten ist eine sonstige Leistung nach § 3 Abs. 9 UStG.

Inhalt des BMF-Schreibens

Das BMF-Schreiben sieht vor diesem Hintergrund eine Anpassung des UStAE zu § 13b UStG an die Neuregelung vor.

Außerdem werden Anwendungsregelungen bekannt gemacht; diese sind auf alle Umsätze anzuwenden, die nach dem ausgeführt werden.

Dabei gilt folgende Übergangsregelung:

Bei Leistungen, die nach dem und vor dem ausgeführt werden, ist es beim leistenden Unternehmer und beim Leistungsempfänger nicht zu beanstanden, wenn die Vertragspartner einvernehmlich noch von der Steuerschuldnerschaft des leistenden Unternehmers nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG ausgegangen sind. Voraussetzung hierfür ist, dass der Umsatz vom leistenden Unternehmer in zutreffender Höhe versteuert wird.

Dies gilt entsprechend auch in den Fällen, in denen das Entgelt oder ein Teil des Entgelts nach dem und vor dem vereinnahmt wird und die Leistung erst nach der Vereinnahmung des Entgelts oder von Teilen des Entgelts ausgeführt wird.

Hinweis:

Das BMF-Schreiben wurde auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (ImA)

Fundstelle(n):
NWB RAAAH-45178