Online-Nachricht - Dienstag, 24.03.2020

Coronavirus | Steuerliche und wirtschaftliche Maßnahmen - Hessen

Die Bundesländer haben bezogen auf ihre steuerlichen und wirtschaftlichen Maßnahmen weitestgehend einheitliche auf die Corona-Krise reagiert. Dennoch gibt es in jedem Bundesland einige Besonderheiten. Daher haben wir die Maßnahmen für Sie nach Bundesländern sortiert; hier für Hessen.

Erstattung von Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen

In Hessen können bereits getätigte Sondervorauszahlungen der Umsatzsteuer auf formlosen Antrag kurzfristig zurückerstattet werden. Dabei werden die in 2020 bereits gezahlten Sondervorauszahlungen auf Antrag auf „Null“ herabgesetzt. Anschließend erhalten die Unternehmen die bereits gezahlte Steuervorauszahlung erstattet, sofern sie nicht mit anderen Zahllasten zu verrechnen ist. Der entsprechende Antrag kann formlosem oder über ELSTER gestellt werden (vgl. Ministerium der Finanzen Pressemitteilung vom 19.3.2020).

Beantragung von Steuererleichterungen

Die Steuererleichterungen können in Hessen formlos beantragt werden. Betroffene wenden sich dazu wegen der für sie im Einzelfall in Betracht kommenden steuerlichen Hilfsmaßnahmen schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an das zuständige Finanzamt. Betroffene können ihr Anliegen auch formlos als E-Mail an die Poststelle des zuständigen Finanzamtes schicken (vgl. Finanzämter Hessen Pressemitteilung vom 16.3.2020).

Zugang zu Finanzämtern und Gerichten

Der Besuchsverkehr in den Finanzämtern ist derzeit eingeschränkt. Aufgrund der zunehmenden Verbreitung des Corona-Virus sind die Finanzservicestellen aller hessischen Finanzämter ab dem vorübergehend geschlossen (vgl. Finanzämter Hessen Pressemitteilung vom 16.3.2020).

Der Zugang zu den Gerichten soll auf ein Minimum reduziert werden. Eilbedürftige Verfahren, werden allerdings weiterhin durchgeführt (vgl. Online-Nachricht v. 18.3.2020).

Weitere Hilfsmaßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Krise

Hessen stellt zur Bekämpfung der Corona-Krise kurzfristig 8,5 Milliarden Euro in Aussicht: Wirtschaft erhält steuerliche Soforthilfen von bis zu 1,5 Milliarden Euro. Bürgschaftsvolumen soll auf 5 Milliarden Euro erhöht werden. Nachtragshaushalt bringt weitere 2 Milliarde Euro (vgl. Hessisches Ministerium der Finanzen Pressemitteilung vom 24.3.2020). Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Hilfen für Unternehmen

Eine Übersicht der hessischen Fördermöglichkeiten für Unternehmen finden Sie hier und als Übersicht im Schaubild. Hervorzuheben sind die Förderkredite und Bürgschaften.

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) bietet im Auftrag des Landes diverse Förderkredite an. Mit Krediten aus dem Förderprogramm Kapital für Kleinunternehmen (KfK) können kleine Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich gewerblich tätiger Sozialunternehmen) und freiberuflich Tätige mit bis zu 25 Mitarbeitern und 5 Mio. Euro Jahresumsatz Darlehen zwischen 25.000 und 150.000 Euro erhalten, die von der Hausbank um mindestens 50 Prozent aufgestockt werden. Für dieses Förderdarlehen sind keine banküblichen Sicherheiten notwendig.

KMU mit bis zu 250 Mitarbeitern und 50 Mio. Euro Umsatz können aus dem Förderprogramm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen (GuW) über ihre Hausbank Betriebsmittelkredite bis 1 Mio. Euro erhalten.

Bürgschaften bis 1,25 Mio. Euro mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 Prozent bietet die Bürgschaftsbank Hessen in Zusammenarbeit mit dem Land Hessen an. Dazu zählen auch Express-Bürgschaften für Kredite bis zu 300.000 Euro, die mit einer Bürgschaftsquote von 60 Prozent besichert und bei Erfüllung aller Kriterien besonders schnell erteilt werden.

Das Land Hessen übernimmt in besonderen Fällen Landesbürgschaften i. d. R. über 1,25 Mio. Euro, um in Kooperation mit der Hausbank sowohl die Finanzierung von Investitionen als auch die finanzielle Überbrückung von Liquiditätsengpässen abzusichern.

Weitere Informationen auch zu den Zuschüssen finden Sie hier.

Hinweis:

Unsere gesamte Berichterstattung zum Thema Corona-Krise finden Sie hier (für alle Kunden freigeschaltet).

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Quelle: Hessen online (ImA)

Fundstelle(n):
NWB IAAAH-45168