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Kommentierte Nachricht NWB EV 4/2020 S. 135

Entwurfsschreiben zur Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (BMF)

Philine Lindner und Dr. Martin Mohr*

Mit dem „Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen“ v.  (BGBl 2019 I S. 2875) hat Deutschland die auch als „DAC 6“ bekannt gewordene Richtlinie (EU) 2018/822 v.  in nationales Recht umgesetzt.

In Deutschland sind betroffene Intermediäre und Nutzer ab dem verpflichtet, nach den neuen §§ 138d-k AO, Informationen zu bestimmten grenzüberschreitenden Steuergestaltungen an die Finanzbehörden zu melden, wenn die Gestaltungen gewisse Kennzeichen (sogenannte „hallmarks“) erfüllen. Die Mitteilungspflichten gelten allerdings auch für grenzüberschreitende Gestaltungen, deren „erster Schritt zur Umsetzung“ zwischen dem Inkrafttreten der Richtlinie am und dem Anwendungsbeginn am

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