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NWB-EV Nr. 4 vom Seite 120

Das Pflichtteilsrecht als Störfaktor in der Vermögensnachfolge

Strategien zur Beschränkung oder Ausschaltung des Pflichtteilsrechts

Dr. Rüdiger Werner

§ 2303 BGB sichert einem engen Kreis von Familienangehörigen des Erblassers eine Mindestteilhabe am Nachlass in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Dies erweist sich insbesondere bei der Vererbung von unternehmerischem Vermögen als problematisch, da Privatvermögen – mit dem die Pflichtteilsansprüche befriedigt werden könnten – häufig nicht oder nicht in ausreichendem Maße vorhanden ist. Das Pflichtteilsrecht gibt somit gewissermaßen eine Gestaltungsgrenze für eine wirtschaftlich sinnvolle Nachfolgeregelung vor. Der nachfolgende Beitrag gibt aus praktischer Sicht einen Überblick darüber, welche Vorgaben das Pflichtteilsrecht für die Gestaltung der Vermögensnachfolge von Todes wegen macht sowie darüber, ob und wie diese Vorgaben ggf. ausgeschaltet werden können.

Kernaussagen
  • Ob und in welcher Höhe Pflichtteilsansprüche entstehen, wird maßgeblich durch den Güterstand des Erblassers bestimmt; bei unternehmerischen Vermögen zusätzlich durch gesellschaftsvertragliche Regelungen.

  • Der auf diese Weise zu ermittelnde Pflichtteilsanspruch kann am effektivsten durch Abschluss einer Verzichtsvereinbarung mit dem Berechtigten beseitigt werden. Alternativ kann Vermög...

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