Steuerrecht aktuell Spezial Steuererklärungen 2019
2020
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Teil K: UmsatzsteuerS. 492
I. Vordrucke
1. Umsatzsteuererklärung 2019
S. 493
S. 494
S. 495
S. 496
S. 497
S. 498
2. Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020
S. 499
S. 500
Hinweis für die Umsatzsteuererklärung 2019
Mit Schreiben vom hat das BMF den Vordruck für die Umsatzsteuerjahreserklärung 2019 bekannt gegeben. Im Vordruck für das Jahr 2019 sind im Wesentlichen zwei Änderungen vorgenommen worden, die sich durch das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom (BGBl I S. 2338) ergeben.
Ab 2019 müssen die Entgelte der an im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Nichtunternehmer erbrachten Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen durch einen Unternehmer, der über eine Ansässigkeit in nur einem Mitgliedstaat verfügt, bis zum Gesamtbetrag von 10.000 € im Vordruckmuster USt 2 A in Zeile 112 (Kennzahl - Kz - 213) eingetragen werden. Zusätzlich sind die Umsätze in Abschnitt B oder C zu erklären. Im Falle des Verzichts auf das Recht der Besteuerung dieser Umsätze im Inland nach § 3a Abs. 5 Satz 4 UStG sind diese Umsätze in anderen EU-Mitgliedstaaten zu versteuern und bis zum Gesamtbetrag von 10.000 € in Zeile 11...