Steuerrecht aktuell Spezial Steuererklärungen 2019
2020
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Teil J: Alterseinkünfte – Anlage RS. 475
I. Vordruck – Anlage R
S. 476
S. 477
Hinweis
Änderung der Anlage R: Die Anlage R wurde an den VZ 2019 angepasst.
Allgemeines: Die in der Anlage R enthaltenen Zeilen mit Abfragen, in denen eDaten berücksichtigt werden (Zeile 5 bis 10, Zeile 15 und 16, Zeile 19 und 20, Zeile 31 und 32, Zeile 36 bis 43 sowie Zeile 45 bis 53), die aufgrund der elektronischen Übermittlung der Rentenbezugsmitteilung (RBM) dem Finanzamt bereits vorliegen und daher grundsätzlich nicht mehr zu erklären sind, wurden entsprechend mit grünem Hintergrund vom übrigen Text abgesetzt. Die Abfragen auf der Seite 1 zu den Leibrenten und Leistungen wurden auf zwei Renten begrenzt (analog der Abfragen zu den Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen / aus der betrieblichen Altersversorgung auf der Seite 2 der Anlage R). Sollten Angaben zu mehr als zwei Renten erforderlich werden, sind diese auf weiteren Anlagen R zu erklären. Hierfür wurde im Bereich der Zeile 3 eine entsprechende Abfrage „lfd. Nr. der Anlage“ mit einem zweistelligen Eintragungsfeld zur Erklärung der Anzahl der Anlagen aufgenommen.
Zeile 3: Um auf die Änderungen im Zusammenhang mit der Verwendung der eDaten aufmerksam zu machen und darau...