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NWB Nr. 6 vom Seite 385 Fach 29 Seite 1283

Verdingungsordnung für die Vergabe von Leistungen (VOL/A)

von Dr. Rainer Hartmann, Bonn

I. Allgemeines

Die Ausgabe 1993 der VOL/A ist durch die Ausgabe 1997 ersetzt worden. Anlaß der Novellierung waren Anpassungen an die europäischen Vergaberichtlinien, insbesondere an die EG-Dienstleistungsrichtlinie, die EG-Lieferkoordinierungsrichtlinie und die EG-Sektorenrichtlinie.

Die VOL/A weist 4 Abschnitte mit einer Reihe von Anhängen auf. Abschnitt 1 gilt unterhalb der sog. Schwellenwerte für diejenigen Auftraggeber, die durch Haushaltsordnungsrecht des Bundes, der Länder oder der Gemeinden zur Anwendung der VOL/A verpflichtet sind. Die Abschnitte 2 bis 4 sind ab diesen Schwellenwerten von den Auftraggebern anzuwenden, für die die Vergabeverordnung eine entsprechende Verpflichtung enthält.

Abschnitt 1 - unterhalb der Schwellenwerte - ist vom Rechtscharakter her lediglich eine Verwaltungsanweisung und entfaltet keine unmittelbare Rechtsaußenwirkung. Allerdings können Bewerber u. U. Ansprüche aus culpa in contrahendo geltend machen, wenn Vergabestellen zur Anwendung der VOL/A verpflichtet sind und dagegen verstoßen. Darüber hinaus kann ein benachteiligter Bewerber unter bestimmten Voraussetzungen das positive Interesse (Erfüllungsschaden) ersetzt verlangen.

Demg...

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