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NWB Nr. 43 vom Seite 3925 Fach 29 Seite 1275

Einwohnerantrag - Bürgerbegehren - Bürgerentscheid

von Prof. Dr. E. Beckmann, Bochum/Bielefeld

I. Einleitung

Der Einwohnerantrag, das Bürgerbegehren und der Bürgerentscheid bieten den Einwohnern und Bürgern - neben den sonstigen kommunalen Teilhaberechten wie dem Recht auf Unterrichtung, dem Anregungs- und Beschwerderecht - eine zusätzliche Möglichkeit, an der Willensbildung in den Gemeinden unmittelbar teilzunehmen und Entscheidungen zu treffen. Sie sind Formen unmittelbarer Demokratie, deren Bedeutung ständig zunimmt. Die Rechtsgrundlagen finden sich in den einzelnen Kommunalverfassungen der Bundesländer, ergänzend in sondergesetzlichen kommunalen Satzungen oder Regelungen (vgl. z. B. BürgerentscheidO der Stadt Bochum). Alleine in NRW sind seit der Einführung dieser Beteiligungsmöglichkeiten im Jahre 1994 über 100 Bürgerbegehren initiiert worden. Die Tendenz ist steigend. Bei den Bürgerentscheiden im Ländervergleich liegt das Bundesland Bayern mit über 2000 Begehren weit an der Spitze (vgl. Focus-Bericht 1997/19 S. 74).

Das Spektrum der Bürgerinitiativen reicht vom Erhalt eines Stadtbades (Bochum) über die Abschaffung von Parkgebühren (Detmold) bis zur Ablehnung von Tiefgaragen (Greifswald) oder Neubauten für Rathäuser (Witten). Al...

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